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ArbG Koblenz, 03.08.2017 - 5 Ca 2126/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 03.08.2017 - 5 Ca 2126/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17
Pfändung von Arbeitseinkommen - Ehegattenunterhalt - verschleiertes …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03.08.2017 - 5 Ca 2126/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Wegen der weiteren Einzelheiten des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 3. August 2017 - 5 Ca 2126/16 - verwiesen.
Mit Urteil vom 3. August 2017 - 5 Ca 2126/16 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 3. August 2017 - 5 Ca 2126/16 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 13.745,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.